Um die bestmögliche Versorgung mit Arzneimitteln zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und der Pharmaindustrie unerlässlich. Damit die Öffentlichkeit nachvollziehen kann, was zwischen Angehörigen bzw. Institutionen der Fachkreise und Pharmaindustrie passiert, legen die pharmazeutischen Unternehmen auf ihren Websites offen, an wen und wofür geldwerte Leistungen erbracht werden.

 

Was versteht man unter Angehörige und Institutionen der Fachkreise?
  • Angehörige der Fachkreise (AFK) sind Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Dentisten, Hebammen, Angehörige des Krankenpflegepersonals, der medizinisch-technischen Dienste und Sanitätsdienste, sonstige Sanitätseinrichtungen, etc.
  • Institutionen der Fachkreise (IFK) sind Krankenhäuser, Einrichtungen / Organisationen / Institutionen, die sich überwiegend aus Angehörigen der Fachkreise zusammensetzen.
Die im Pharmig-Verhaltenscodex festgehaltene Offenlegungspflicht betrifft geldwerte Leistungen in Zusammenhang mit:
  • Forschung und Entwicklung (z.B. Teilnahme an klinischen Prüfungen)
  • Spenden und Förderungen (z.B. für Aus- und Weiterbildung, Forschung)
  • Organisation, Durchführung oder Finanzierung von Fortbildungsveranstaltungen
  • Dienst- und Beratungsleistungen (z.B. Vortragstätigkeit bei Fachkongress)
Warum werden geldwerte Leistungen an AFK/IFK offengelegt?
  • Mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Zusammenarbeit zwischen Pharmaindustrie und Angehörigen bzw. Institutionen der Fachkreise
  • Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit und Patienten in diese notwendige Zusammenarbeit
  • Mehr Verständnis für den Nutzen dieser Zusammenarbeit

 

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter:
www.transparenz-schafft-vertrauen.at

PDF-Download: Transparenzbericht 2017

PDF-Download: Transparenzbericht 2018

PDF-Download: Transparenzbericht 2019

PDF-Download: Hinweise zur Methodik

PDF-Download: Methodological Notes